Nachzug zu Flüchtlingen - Familienzusammenführung

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Nachzug zu Flüchtlingen

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Familiennachzug bei Flüchtlingen
Grundsätzlich gelten die gleichen Regelungen zur Familienzusammenführung wie bei dem Nachzug zu Deutschen oder zu Ausländern.
Bei Asylberechtigten und bei anerkannten Flüchtlingen kann die Ausländerbehörde den Nachzug erleichtern.
Beispielsweise steht es beim Familiennachzug im Ermessen der Ausländerbehörde, ob auf die Sicherung des Lebensunterhalts verzichtet werden kann.
Familiennachzug bei Gewährung vorübergehenden Schutzes
Besondere Regeln gelten auch bei Gewährung von vorübergehendem Schutz aufgrund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union.
Beispielsweise besteht selbst dann Anspruch auf Familiennachzug, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist und wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Sozialhilfe angewiesen ist.
Weiterhin Hinweise zum Asyl- und Aufenthaltsrecht
Suche vermisster Familienangehöriger
Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes sucht Angehörige von Menschen, die aufgrund von Krieg, Katastrophen, Flucht oder Vertreibung verschwunden sind.
Suchanfragen werden in enger Zusammenarbeit mit dem internationalen Suchdienst-Netzwerk der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung bearbeitet.
Für eine Suche werden möglichst präzise Angaben über die gesuchte Person benötigt. Dazu gehört etwa die letzte bekannte Adresse, Datum und Art der letzten Nachricht sowie die Umstände, die zum Kontaktverlust geführt haben.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Roten Kreuz:
Suchdienst/Familienzusammenführung
Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Dr .Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim-Roisdorf
Deutschland

Tel: +49  (0) 2222 - 931180
Fax: + 49 (0) 02222 - 931182

BÜROZEITEN IN BORNHEIM
Montag – Freitag: 8:30 bis 12:30 Uhr
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Termine nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten
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