Falsche Angaben
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Falsche Angaben gegenüber Ausländeramt / Botschaft
Vermeiden Sie falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde und Botschaft - vor allem in den Visaanträgen. Das kann Sie den "Kopf" kosten!
Zahlreiche Aufenthaltsbestimmungen sehen Widerrufstatbestände vor, falls Sie falsche Angaben machen.
Falsche Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels können strafbar sein!
Folge ist, dass Sie dann ganz schnell ausgewiesen werden können!
Sollten Sie falsche Angaben gemacht haben, ist aber noch nicht unbedingt alles verloren..
Nicht jede Falschangabe gegenüber dem Ausländeramt oder der Einbürgerungsbehörde führt zum Verlust eines Aufenthaltstitels oder der Einbürgerung.
Hier ist anwaltlicher Rat empfehlenswert!