Duldung
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Duldung - Aussetzung der Abschiebung - Ausreisepflicht!
Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Sie ist auch keine Art "kleiner Aufenthaltstitel".
Mit einer Duldung darf sich der Ausländer vorübergehend in Deutschland aufhalten, obwohl er weiterhin ausreisepflichtig ist. Er muss ausreisen, sobald die Abschiebungshindernisse entfallen.
Die Duldung wird verlängert, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen weiterhin unmöglich ist.
Entfallen die Abschiebungshindernisse, wird die Ausländerbehörde die Duldung widerrufen oder die Verlängerung der Duldung ablehnen.
Wo dürfen sich Geduldete in Deutschland aufhalten?
Geduldete dürfen sich grundsätzlich nur innerhalb eines Bundeslandes, beispielsweise nur innerhalb von Nordrhein-Westfalen aufhalten. Allerdings kann der Geduldetete auch aus besonderen Gründen - bei vorheriger Erlaubnis der Ausländerbehörde - auch das Bundesland verlassen, etwa um einer Arbeit nachzugehen oder um einen Arzt oder einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Verlässt der Ausländer ohne Erlaubnis das Bundesland, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bestraft werden kann.
Ausreise aus Deutschland
Reist der Ausländer aus Deutschland, erlischt die Duldung automatisch!
Die Ausreise kann mit einer Grenzübertrittsbescheinigung nachgewiesen werden.
Eine erneute Einreise ist dann nur mit einem Visum nach den allgemeinen Voraussetzungen möglich.
Widerspruch gegen Versagung der Duldung
Wird die Erteilung der Duldung von der Ausländerbehörde abgelehnt, so kann der Ausländer dagegen Widerspruch erheben.
Abschiebung
Nach Erlöschen der Duldung ist der Ausländer ohne erneute Androhung und Fristsetzung abzuschieben - wenn der geduldeten Ausländer bereits schriftlich eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung erhalten hat.
Die sofortige Abschiebung ist jedoch unzulässig, wenn die Abschiebung länger als ein Jahr ausgesetzt war und der Ausländer länger als ein Jahr geduldet wurde.
Dann muss die Abschiebung mit einer Frist von einem Monat angekündigt werden.
Eine Abschiebung - also eine nicht freiwillige Ausreise - zieht in der Regel eine Einreisesperre nach sich.
Daher sollte immer auch erwogen, ob nicht ein frewillige Ausreise sinnvoll ist.