Loyalitätserklärung
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Loyalitätserklärung
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands
Voraussetzung der Einbürgerung ist das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung. Wichtige Prinzipien sind der Schutz der Menschenrechte, die Achtung der Volkssouveränität, die Trennung der Staatsgewalten, der Rechtsstaat und das Recht auf eine parlamentarische Opposition.
Sie müssen erklären, dass Sie nicht an verfassungsfeindlichen Bestrebungen teilgenommen haben.
Bei verfassungsfeindlichen Tätigkeiten erfolgt keine Einbürgerung. Die Einbürgerungsbehörde prüft dies durch eine Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden.
Frühere verfassungsfeindliche Überzeugungen stehen einer Einbürgerung nicht entgegen, wenn der Einbürgerungsbehörde glaubhaft gemacht wird, dass diese Überzeugungen nicht mehr bestehen.
Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Fax +49 (0)211 / 871 - 2980
Die Einbürgerung in Deutschland setzt das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und die Erklärung voraus, dass der Einbürgerungsbewerber ”keine Bestrebungen dagegen verfolgt oder unterstützt“. Rechtfertigten Anhaltspunkte die Annahme, dass solche Bestrebungen doch vorliegen, sei die Einbürgerung ausgeschlossen. Weitere Ausführungen der Bundesregierung in Ihrer Antwort ( 17/1383).