Deutscher werden
deutsch > Allgemeines > Einbürgerung
Vorteile der Einbürgerung - dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auf Antrag
- aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentswahlen,
- reie Wahl des Aufenthalts, des Wohnsitzes und des Arbeitsplatzes in Deutschland (Freizügigkeit) sowie in allen anderen Ländern der Europäischen Union,
- Zulassung zu jedem Beruf in Deutschland (Berufsfreiheit) beispielsweise als Anwalt, Apotheker, Arzt oder Psychologe,
- Begünstigung bei Stellensuche durch Bundesagentur für Arbeit, etwa bei Vorrangprüfung.
- freier Zugang zum öffentlichen Dienst und die Möglichkeit, Beamter zu werden,
- Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht zur Gründung von politischen Parteien,
- Erleichterungen beim Familiennachzug und Einbürgerung naher Angehöriger
- Bezug von Familienbeihilfe und Landeserziehungsgeld ist möglich.
- leichter Zugang zu Sozialleistungen (und ohne Einfluss auf das Aufenthaltsrecht).
- Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas,
- Schutz vor Ausweisung bei Straftaten sowie Schutz vor Auslieferung aus Deutschland und
- Schutz im Ausland durch die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft).
Nachteile einer Einbürgerung - Pflichten
- ggf. Wehrpflicht oder der zivile Ersatzdienst (derzeit ausgesetzt) und
- Verpflichtung für ein Ehrenamt als Wahlhelfer, Schöffe oder Laienrichter (wird nicht durchgesetzt).
Verlust der bisherigen ausländischen Staatsangehörigkeit?
Folgende Nachteile können sich aus dem Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit ergeben:
- Verlust der staatsbürgerlichen Heimatrechte
- Nachteile bei Einreise und Ausreise in den Heimatstaat
- Nachteil bei Erbrecht und Grundbesitz
- Nachteile bei Ausbildung und Studium im Heimatstaat
- Erforderlichkeit von Aufenthaltsgenehmigungen
- In der deutschen Sozialversicherung entfallen Möglichkeiten für Ausländer, wie etwa eine Beitragserstattung
Eine Verluste der ausländischen Staatsangehörigkeiten ist nicht immer zwingend.
In einigen Fällen kann die frühere Staatsangehörigkeit beibehalten werden.
Über die Möglihchkeiten der Beibehaltung der ausländischen Staatsbürgerschaft informieren wir gerne.