Anwaltsgebühren - Familienzusammenführung

Rechtsanwalt für Visa, Aufenthalt, Einbürgerung und Erbrecht
Hotline- aus dem deutschen Festnetz - 3 €/Min.
0900 10 40 80 1
Telefonhotline für Visa, Aufenthalt, Einbürgerung und Erbrecht
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Anwaltsgebühren

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Was kostet die anwaltliche Beratung im Erbrecht?
Das gesetzliche Gebührenrecht ist kompliziert. Maßgeblich ist zunächst Ihr Auftrag.
Wichtige Kriterien sind: das wirtschaftliche Interesse, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Die Gebühren hängen also auch von der individuellen Angelegenheit ab.
Zusätzlich zum Honorar fallen Post- und Telekommunikationskosten, Fahrt- und Abwesenheitsgelder, Hebegebühren und ggf. weitere Auslagen an. Alle Leistungen unterliegen der Mehrwertsteuer.
Nach diesen Bemerkungen werden Sie kaum Ihre Kosten abschätzen können.
Bitte fragen Sie uns!

Sie können in der außergerlichten Beratung und Vertretung grundsätzlich mit dem Anwälten feilschen. Zur Auswahl gibt es vor allem die gesetzlichen Gebührenbestimmungen nach Streitwert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einem vereinbarten Stundensatz!

Der Stundensatz beträgt durchschnittlich 180 bis 400 €.
Der Stundensatz von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde beträgt 261,80 Euro (220 Euro netto).
Für die Erstberatung in Bonn und Bornheim (Roisdorf) nimmt er grundsätzlich  226,10 (190 Euro netto).
Mit ausführlicher schriftlicher Zusammenfassung entstehen Gebühren von 249,90 Euro bei einem Mehrwersterustatz von 19%).
Sie können auch die Erbrecht-Hotline nutzen für 3 Euro die Minute unter 0900-10 40 801 aus dem deutschen Festnetz, um direkt beraten zu werden.

Wie würde eine Rechtsberatung aussehen?

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Anwaltskosten zu begleichen, so sollten Sie prüfen, ob Sie Beratungshilfe erhalten können. Hierzu sollten Sie bereits, bevor Sie zum Rechtsanwalt gehen, beim Amtsgericht, in dessen Bezirk Sie wohnen, Beratungshilfe beantragen. Als Bonner müssten Sie beim Amtsgericht Bonn die Beratungshilfe beantragen.
Bei der Beratungshilfestelle des Amtsgerichts Bonn erhalten Sie dann einen Beratungshilfeschein, wenn Sie nachweisen, dass Sie vermögenslos sind. Zum Nachweis sollten Sie neben Ihrem Personalausweis noch Ihren Mietvertrag, Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeldbescheid vorlegen.
Nach Vorlage des Beratungshilfescheines und der Zahlung von 15 Euro kann die Rechtsberatung grundsätzlich ohne weitere Kosten erfolgen.
Sollte ein Prozess geführt werden müssen, kann Rechtsanwalt Dr. Buerstedde Prozesskostenhilfe beantragen.
Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Dr .Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim-Roisdorf
Deutschland

Tel: +49  (0) 2222 - 931180
Fax: + 49 (0) 02222 - 931182

BÜROZEITEN IN BORNHEIM
Montag – Freitag: 8:30 bis 12:30 Uhr
Montag – Donnerstag: 13:30 bis 17:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung auch zu anderen Zeiten
AG Erbrecht Deutscher Anwaltverein
Deutschen Anwaltsverein - Erbrechtliche Fortbildungen
Info rund ums Erbrecht -DVEV
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