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Das Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht ist in ständiger Bewegung.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder reagieren auf die Entwicklungen im Lande und an den Grenzen.
Nach den Wahlen wollen die Parteien ihre Änderungenswünsche in Gesetzesform gießen.
Auch der EU-Gesetzgeber ist aktiv: neben dem Flüchtlingsrecht kommt verstärkt das Migrationsrecht ins Spiel.
Ständig ändert sich zudem die Rechtsprechung auf Landes, Bundes- und Europaebene.
Viele aktuelle Entwicklungen werden auf der Webseite ansgesprochen: www.familiennachzug-visum.de
Aufenthalt für urkrainische Staatsbürger in Deutschland - russisch