Visum - Familienzusammenführung

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Visum

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Visum und Visa
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich ein Visum (Anhang I).
Visafrei einreisen und sich bis zu drei Monaten als Besuch in Deutschland aufhalten können die Personen, deren Länder im folgenden Anhang aufgeführt sind: Visafrei-Anhang II.
Vom Visumsverfahren kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumsverfahren nachzuholen.
Ausländische Besucher (mit oder ohne Touristenvisum) dürfen weder Sozialhilfe beziehen, noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen.
Staatsangehörige der Europäischen Union sind generell von der Visapflicht befreit.,

Visumsverfahren
Das Visum ist grundsätzlich bei der deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat) im Heimatstaat der betroffenen Person zu beantragen.
Die Visaerteilung bzw. Versagung ist ein Rechtsakt der gerichtlicher Überprüfung unterliegt, das heißt, dass die Erteilung eines Visums eingeklagt werden kann.
Mit der Ausnahme von Touristenvisa kann die Deutsche Botschaft nur in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde das Visum erteilen, die nach der Einreise zur Entscheidung über den weiteren Aufenthalt zuständig ist.
Schwierigkeiten kann die Berechnung der Dreimonatsfrist machen; dies kann von Sichtvermerksabkommen mit Drittstaaten abhängen. Nach diesen - alten - Abkommen kann sich die Dreimonatsfrist nur auf den Aufenthalt in Deutschland beziehen. Dann werden Aufenthalte im Schengen-Raum nicht mitgezählt. Der schengenrechtlich vorgesehene Bezugszeitraum von sechs Monaten vom Datum der ersten Einreise an wird dann bei der Berechnung der Aufenthaltszeit nicht berücksichtigt.
Achtung: Wenn ein in Anhang II genannter Staatsangehöriger bereits bei der Einreise beabsichtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, reist er grundsätzlich unerlaubt ein. Allerdings gibt es hiervon auch einige Ausnahmen.
Jeder Ausländer ist grundsätzlich verpflichtet, einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Verletzt er diese Pflicht, macht er sich strafbar.

Verlängerung eines Visums
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Visum verlängert werden kann, hängt von der Art des Visums ab.

Visum der Kategorie C / Schengen-Visum
Wenn Sie über ein Visum der Kategorie C verfügen, handelt es sich um ein sog. Schengen-Visum, das Ihnen für eine kurzfristige Aufenthaltsdauer zu Besuchsreisen, Geschäftsreisen oder zum touristischen Aufenthalt erteilt wurde.
Ein solches Visum kann grundsätzlich nicht über die Gesamtdauer von 3 Monaten verlängert werden.

Visum der Kategorie D
Wenn Sie über ein Visum der Kategorie D verfügen, handelt es sich um ein nationales deutsches Visum, das Ihnen für einen längerfristigen Aufenthalt (z.B. Familienzusammenführung, Krankenbehandlung, Studienaufenthalt) erteilt wurde.
Inhaber eines D-Visums benötigen zur Verlängerung oder zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis immer einen Termin im Ausländeramt, der rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visum zu vereinbaren ist.

Für die Verlängerung eines Visums fallen bei der Ausländerbehörde Kosten an.
   Verlängerung eines Schengen-Visums bis zu 3 Monaten 60 €
   Verlängerung eines nationalen Visums (Kategorie D) je nach Aufenthaltszweck- und dauer zwischen 25 und 60 €
Zur Verlängerung eines Visums ist der Reisepass erforderlich!

Keine Visagebühren für weißrussiche Staatsbürger
Die Deutsche Botschaft in Minsk hat seit dem 1.Januar 2005 40 Prozent aller von weißrussischen Staatsbürgern beantragten Visa gebührenfrei erteilt.
Gebührenfreie Visa erhielten vor allem von der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl betroffene Kinder, Teilnehmer an Jugend- oder Kulturausschussprogrammen und Projekten zur politischen Bildung, Vertreter von humanitären Menschenrechts- oder kirchlichen Organisationen sowie Künstlerinnen und Künstler auf Einladung einer kulturellen Organisation. Personen unter 26 Jahren, die an einem Jugend- oder Studentenaustausch teilnehmen, zahlen grundsätzlich keine Visumsgebühren.
Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Dr .Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim-Roisdorf
Deutschland

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Fax: + 49 (0) 02222 - 931182

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